Wenn Sie aus dem Ausland nach Österreich einreisen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben.
Wenn Sie aus dem Ausland nach Österreich einreisen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben.Seit Dezember 2020 gibt es in Österreich verschärfte Einreisebestimmungen. Bei der Einreise nach Österreich galt bislang die Registrierungspflicht sowie zehntägige Quarantäne mit Möglichkeit des Freitestens nach fünf Tagen. Neu ist hier: Das Freitesten nach fünf Tagen wird künftig NICHT mehr möglich sein. Ein negativer Test ist trotz Quarantäne nötig. Zehn Tage Quarantäne UND ein negativer Test MÜSSEN eingehalten werden!
Eine Registrierung im Rahmen der Pre-Travel-Clearance ist gemäß § 7 Absatz 1 und § 8 der COVID-19-Einreiseverordnung nicht erforderlich:
- Bei der Einreise aufgrund unvorhersehbaren familiären Ereignissen gemäß § 7 Absatz 1
- Bei der Einreise zu sonstigen Ausnahmen gemäß § 8 Absatz 1 und § 8 Absatz 2:
- zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs
- aus ausschließlich zwingenden Gründen der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen im Einzelfall
- im Rahmen der Durchführung einer beruflichen Überstellungsfahrt/eines beruflichen Überstellungsfluges
- im zwingenden Interesse der Republik Österreich
- von Transitpassagieren
- als Einreise oder Wiedereinreise des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen, schulischen oder familiären Zwecken
Um bei Einreisen aus Gebieten und Ländern, die ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen, über die notwendigen Informationen – insbesondere für die Kontaktpersonennachverfolgung – zu verfügen, werden Einreisende vorab dazu verpflichtet, bestimmte Informationen bekannt zu geben. Insbesondere geht es hierbei um die Adresse des Aufenthalts bzw. der Quarantäne in Österreich, das benutzte Verkehrsmittel zur Einreise (optional), sowie jene Länder, in denen sich die einreisende Person in den letzten 10 Tagen aufgehalten hat.
Das Pre-Travel-Clearance-Formular dient genau diesem Zweck. Die erforderlichen Informationen dafür sind: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Ihre Emailadresse, Wohn- oder Aufenthaltsadresse in Österreich bzw. Adresse der Quarantäne, Datum der Einreise, etwaiges Datum der Ausreise (optional), benutzte Verkehrsmittel (optional), sowie die Länder des Aufenthalts der vorgegangenen 10 Tage.
Falls für eine der genannten Ausnahmen erforderlich (§ 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 5), können Sie hier auch direkt ein Ärztliches Zeugnis über Ihr COVID-19 Testergebnis hochladen. Nach Bekanntgabe dieser Informationen über das Online-Formular wird an Ihre angegebene Emailadresse ein PDF-Dokument zur Bestätigung gesendet. Dieses Dokument ist auf Verlangen der Behörden vorzuweisen und erlaubt die Prüfung der korrekten Bekanntgabe der Daten. Die Echtheit dieser Bestätigung kann über einen QR-Code überprüft werden. Die erfassten Daten werden der Bezirksverwaltungsbehörde, die für den Aufenthaltsort zuständig ist, übermittelt. Die Speicherung der Daten erfolgt für 28 Tage ab Datum der Einreise.
In Ausnahmefällen, z.B. wenn jemand keine technische Möglichkeit hat, das Dokument online auszufüllen, kann das Formular auch in ausgedruckter Form ausgefüllt und verwendet werden.
Die rechtlichen Maßnahmen auf Verordnungsebene sind auf Basis der §§ 25 und 25a des Epidemiegesetzes 1950 erlassen worden.
Da es sich bei dieser Maßnahme um eine Verpflichtung handelt, ist bei Zuwiderhandeln mit verwaltungsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Einreiseformular ( Pre-Travel-Clearance ) kann man online hier ausfüllen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/coronavirus_in_oesterreich/pre-travel-clearance.html
Formular (Pre-Travel-Clearance) zum Ausdrucken:
Anlage E (PDF 860Kb)
Anlage F (PDF 857Kb)
Anlage UA